Rechtsanwälte Eugen & Kollegen
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– vom FOCUS 2004, Heft 22 empfohlen
Hauptsache Familienrecht

Seit mehr als 30 Jahren bin ich auf dem Gebiet das Familienrechtes tätig, seit einigen Jahren auch als Mediator. Hierzu gehören insbesondere
  • Ehescheidungsverfahren
  • Kindes - und Ehegattenunterhalt
  • Elterliche Sorge und Umgangsrecht
  • Eheverträge
  • Eheliches Güterrecht und Zugewinnausgleich
  • Vermögens- und/oder Schuldenauseinandersetzung
  • Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften.
Natürlich habe ich dabei auch Ihre steuerlichen Belange im Auge. Gerne spreche ich mit Ihnen über Hausratsteilungen, über das Schicksal gemeinschaftlich in der Ehe abgeschlossener Versicherungen usw.

Im April 1997 wurde mir, als einem der ersten Anwälte in Deutschland, die Bezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht" verliehen. Hierzu ist der Nachweis besonderen theoretischen Fachwissens ebenso erforderlich wie eine das übliche Maß wesentlich übersteigende praktische Erfahrung.

Weiterer Schwerpunkt meiner langjährigen Tätigkeit ist das Erbrecht
  • letztwillige Verfügungen, insbesondere Testamente,
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften,
  • Testamentsvollstreckung und Nachlaßverwaltung,
  • Pflichtteilsansprüche.
Auch insoweit wird auf steuerliche Aspekte geachtet und im Gespräch mit Ihnen vertieft, ob die letztwillige Verfügung Ihren Interessen am besten entspricht oder, vielleicht, "zu Lebzeiten an die Kinder zu übergeben". Die Entscheidungen treffen Sie, ich möchte Ihnen die Problemstellung von möglichst allen Seiten beleuchten.

Sehr wesentlich war für mich schon immer, daß die Arbeit des Anwaltes nicht mit dem Abschluß eines Vertrages oder dem Erlaß des Urteiles endet. Auch deren finanzielle Umsetzung, der Einzug der Forderungen und die etwaige Zwangsvollstreckung bleiben bei uns im Hause und werden zielstrebig und mit gebotener Hartnäckigkeit verfolgt.


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